Unsere

AGB.

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den europäischen Wirtschaftsraum.

    2. Grundsatz der Zusammenarbeit
    Unsere Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit dem Vorlauten Netzwerk alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

    3. Angebot/Bindungsfristen/Annahme
    3.1. Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von vier Wochen, danach bedarf es einer Bestätigung unsererseits.
    3.2. Das Angebot wird durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden verbindlich angenommen. Bei fortlaufenden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistungen durch uns zustande.

    4. Leistungsumfang
    4.1. Die von uns erbrachten Leistungen basieren auf dem individuell ausgearbeiteten Angebot.
    4.2. Die von uns angebotenen Leistungen werden als Dienstleistung erbracht.

    5. Leistungsfristen, Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten der Agentur und des Kunden
    5.1. Zugesagte Fristen sind insofern gültig, sobald diese von uns bestätigt wurden.
    5.2. Der Kunde verpflichtet sich, uns über alle relevanten Fakten (insbesondere Rechtsstellung, Gesellschaftsverhältnisse, Bonität u. ä.) unverzüglich zu informieren. Alle Leistungen, die aufgrund der Nicht-Unterrichtung ausgeführt werden, sind regulär zu bezahlen. Darüber hinaus sind auch alle Leistungen, die aufgrund dessen (erneut) auszuführen sind, ebenso vergütungspflichtig.

    6. Zahlungsbedingungen/Fälligkeit
    6.1. Die jeweiligen Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ohne Skonto zu bezahlen.
    6.2. Sollten Mahnungen notwendig sein, werden diese nach 30 Tagen (nach Rechnungsdatum) mit einer Gebühr von fünf Euro fällig. Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, wird eine zweite Mahnung (Zahlungsziel 44 Tage nach dem Rechnungsdatum) erstellt. Diese beinhaltet eine weitere Mahngebühr in Höhe von 15 Euro.
    6.3. Werden drei Rechnungen hintereinander nicht bezahlt, werden die Leistungen nach dem Fälligwerden der dritten Rechnung unverzüglich eingestellt.
    6.4. Sollten die Forderungen nach der zweiten Mahnung nicht beglichen werden, so wird ein gerichtliches Mahnverfahren beantragt. Die Kosten des Verfahrens muss der Kunde tragen.
    6.5. Es besteht die Möglichkeit, einen Ratenplan abzuschließen.

    7. Eigentumsvorbehalt
    Sowohl geistig-kreative als auch materielle Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

    8. Kündigung/Kündigung aus wichtigem Grund
    8.1. Projektbezogene Verträge müssen nicht gekündigt werden
    8.2. Verträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, sind mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen kündbar
    8.3. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch eine der beiden Vertragsparteien erlaubt eine fristlose Kündigung.

    9. Sorgfaltspflicht
    9.1. Wir verpflichten uns, die Interessen des Kunden im Rahmen des Vertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns treuhänderisch wahrzunehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch die Agentur an Dritte in jedem Fall das Interesse des Auftraggebers vorgeht.
    9.2. Außerdem verpflichten wir uns, nur qualifizierte Mitarbeiter mit der termingerechten Durchführung der Aufträge und Aufgaben zu beauftragen.
    9.3. In diesem Sinne haftet die Agentur auch für die von ihr zur Mitarbeit herangezogenen freien Mitarbeiter.

    10. Verschwiegenheitspflicht und Datenschutz
    10.1. Alle Unterlagen und anderen Umstände werden von uns geheim gehalten. Die gleichen Umstände gelten für beauftragte Dritte.
    10.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Erfüllung des Auftrags personenbezogene Daten (Ansprechpartner) erhoben und gespeichert werden. Auf Wunsch des Betroffenen können wir eine Auskunft über die gespeicherten Daten geben. Diese werden nach Auflösung der Geschäftsbeziehung innerhalb der gesetzlichen Frist gelöscht.

    11. Urheber-, Nutzungs- und Leistungsschutzrechte
    11.1. Bekannte Einschränkungen von Nutzungsrechten werden von uns unverzüglich mitgeteilt.
    11.2. Inhalte gleich welcher Art werden von uns nach besten Wissen angefertigt und dementsprechend übergeben. Sollten diese verändert werden, so geschieht dies ohne Haftungsübernahme unsererseits.
    11.3. Der Kunde erklärt mit der Übergabe von jedweden Unterlagen und Vorlagen, dass er die ausschließlichen Nutzungsrechte daran besitzt.
    11.4. Mit der Bezahlung erhält der Kunde das einfache, nicht übertragbare, räumlich (europäischer Wirtschaftsraum) und zeitlich beschränkte (5 Jahre) Recht, diese zu nutzen.
    11.5. Modifizierungen des Nutzungsrechts sind möglich, müssen jedoch einzeln vereinbart werden.
    11.6. Layouts, Präsentationsunterlagen, Illustrationen, Grafiken, Fotos, Dateien und ähnliches, die zur Erstellung des Endprodukts notwendig sind, bleiben in unserem Eigentum. Die Überlassung von Originalen ist prinzipiell möglich, muss jedoch individuell vereinbart werden.
    11.7. Der Kunde trifft geeignete Vorsorgemaßnahmen um die erbrachte Leistung vor fremden Zugriff zu schützen
    11.8. Sofern Leistungsschutzrechte oder Nutzungsrechte für geforderte Leistungen oder Produkte zur Erfüllung des Auftrags beschafft werden müssen, werden diese durch uns erworben und entsprechend in Rechnung gestellt.

    12. Verwertungsgesellschaften
    Sofern Rechte von Verwertungsgesellschaften erworben werden müssen, werden diese in treuhänderischer Weise von uns erworben und entsprechend in Rechnung gestellt. 

    13. Leistungen Dritter
    13.1. Sofern Leistungen von Dritten erbracht werden, werden die Nutzungsrechte von uns eingeholt und mit Rechnungsbegleichung an den Kunden übertragen.
    13.2. Für Leistungen Dritter behalten wir uns vor, den Rechnungsbetrag (netto) auf die nächste volle Zehnerstelle aufzurunden und hierfür ein Honorar in Höhe von 10 % des Auftragswert als Honorar abzurechnen.

    14. Gerichtsstand
    Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist der Gerichtsstand in Chemnitz verortet.

    15. Haftung
    15.1. Der Kunde erklärt, alle notwendigen Nutzungsrechte für alle von ihm übermittelten Medien zu besitzen. Falls dem nicht so ist, übernehmen wir keine Haftung.
    15.2. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch uns erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und spezieller Werberechtsgesetze verstoßen. Wir sind jedoch in der Pflicht auf etwaige Verstöße hinzuweisen, soweit sie uns durch unsere Tätigkeit selbst bekannt sind.
    15.3. Wir übernehmen keine Haftung für Sachaussagen zum Produkt oder der Leistung, die uns durch den Kunden übermittelt werden.
    15.4. Sofern wir Medien zur Bearbeitung oder Kenntnisnahme übermittelt bekommen, haften wir nicht für etwaige Inhalte auf diesen Medien.
    15.5. Sofern Vorlagen, Texte oder Layouts versendet werden, haftet der Auftraggeber. Dies beginnt mit der Übergabe an das beauftragte Transportunternehmen.
    15.6. Wir haften nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
    15.7. Eine Haftung für den nordamerikanischen Wirtschaftsraum wird nicht übernommen.

    16. Produktionsüberwachung
    16.1. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählen wir einen geeigneten Werbemittelhersteller aus und erteilen Produktionsaufträge nach der Freigabe durch den Auftraggeber in Textform. Einzelaufträge bis 750 Euro bedürfen nicht der Freigabe durch den Auftraggeber. Die Auftragserteilung an den Werbemittelhersteller erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    16.2. Wir koordinieren die Produktionsabwicklung und kontrollieren die Leistungen und Rechnungen der Hersteller.
    16.3. Für die Produktionsüberwachung gemäß Ziffer 16.1 und 2 erhalten wir ein Agenturhonorar in Höhe von 15 Prozent auf den Nettowert der Rechnungen des Werbemittelherstellers. Das Agenturhonorar ist jeweils mit Abrechnung der Leistungen der Hersteller fällig.
    16.4. Soweit wir Produktionsaufträge aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von uns an den Auftraggeber weiterberechnet. Wir sind berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von 2.500 Euro sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswerts zu verlangen.

    17. Vorlagen und Entwürfe
    17.1. Vom Kunden nicht genutzte Arbeiten werden mit einer Skizzengebühr von 2/3 des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
    17.2. Der Kunde hat nur Anspruch auf das Endprodukt.

    18. Kundenrücktritt
    18.1. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit vom Auftrag zurückzutreten, allerdings werden individuell erbrachte Leistungen entsprechend des Entwicklungsstandes in Rechnung gestellt.
    18.2. Darüber hinaus erlauben wir uns, für erbrachte Beratungsleistung und Bemühungen, 10 % des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.

    19. Änderungen des Vertrags
    Änderungen bestehender Verträge mit uns bedürfen der Schriftform.

    20. Reisekosten
    Sollten Reisekosten anfallen, so werden diese mit 0,50 € pro Kilometer berechnet. Berechnungsgrundlage ist dabei die kürzeste Verbindung zwischen dem Sitz des Unternehmens und dem jeweiligen Ziel.

    21. Konkurrenzausschluss
    Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.

Stand: 15.08.2022, gültig bis auf Widerruf. Für Freunde der PDF: Hier die passende Version.

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